Konditionen
Preise für die Anmietung einer Ferienwohnung/Apartements in Kiel pro Nacht – Mindestmietzeit 3 Tage.
1 bis 2 Personen
- 50,00 € je Nacht für das gesamte Apartment
- ab 3 Monaten 900 € für 1 Person und 1000 € für 2 Personen
3 Personen
- 60,00 € je Nacht für das gesamte Apartment (20,00 € pro Person)
- ab 3 Monaten 1200 € je Monat (400 € pro Person)
4 Personen
- 70,00 € ja Nacht für das gesamte Apartment (17,50 € pro Person)
Im Mietpreis sind die Nebenkosten enthalten, Die Miete für das Appartements ist MwSt. frei.
Die Miete ist im Vorwege zu zahlen. Bei Monatsmieten ist eine Miete als Sicherheit zu hinterlegen. Die Sicherheit wird zurückgezahlt, wenn die Unterkunft unbeschädigt und sauber am Mietende wieder übergeben wird. Eine schriftliche Anmietung ist erforderlich. Die Anreise und die Schlüsselübergabe müssen mit uns abgesprochen werden, da wir nicht immer vor Ort sind.
Rufen Sie mich an – wir besprechen die Einzelheiten am besten telefonisch: 04353-484
In der Regel nehmen wir Reservierungen von weniger als 14 Tagen – frühestens 4 Wochen vor Mietbeginn an – da wir meistens Gäste beherbergen, die lange wohnen und das Mietzeitende offen lassen.
Eine schriftliche Buchung ist erforderlich. Die Anreise und die Schlüsselübergabe müssten möglichst 2 Tage vorher mit mir abgesprochen werden, da ich nicht vor Ort wohne.
Wir bitten unsere Gäste, die Wohnung so zu verlassen, wie sie diese vorgefunden haben.
Kieler Woche
Zur Kieler Woche vermieten wir das Appartement zum Preise von 70,-€ für 2 Personen – jede weitere Person 15,-€ Anfragen zur Kieler Woche bitte erst ab Mitte Mai. In dieser Zeit beträgt die Mindestmietzeit 8 Tage! Wir helfen ihnen jedoch auch gerne in dieser Zeit bei der Suche nach anderen Unterkünften.
Vertragsbedingungen:
Sie schließen bei Anmietung der Unterkunft mit uns einen Vertrag nach den Bedingungen des Gastaufnahmevertrages der DEHOGA. Insbesondere weise ich auf die Punkte 2 und 3 dieses Vertrages hin, die da heißen:
- Punkt 2: Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Punkt 3: Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Zimmerpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Zimmer nicht in Anspruch genommen wird. Bei Nichtinanspruchnahme sind die vom Vermieter eingesparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers anzurechnen.
In unserem Fall werden 10% für nicht entstandene Kosten erstattet, wenn die Unterkunft nicht genutzt wurde und eine Neuvermietung nicht möglich war.
Bei Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Mieter/Vertragspartner zu einer Anzahlung von ca. 20 % der Gesamtmiete in einer Frist von ca. 10 Tagen nach Vertragsannahme! Da es heute keinem Gast mehr zuzumuten ist, in einer nach Rauch riechenden Wohnung zu wohnen, ist in allen Unterkünften das Rauchen untersagt.
Wenn Sie Fragen haben – insbesondere über die Verfügbarkeit – klären Sie diese in einem Telefongespräch mit mir: Zur Zeit erreichen Sie uns unter Telefon: 04353 - 484 oder Handy 01771435697
Suchbegriffe
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